Minderjährige, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge brauchen Hilfe

Minderjährige, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge brauchen Hilfe, keine Sparpakete und keine Kompetenzstreitigkeiten
von Renate Brunnbauer und Reinhart Sellner
Die jugendlichen Flüchtlinge brauchen einen Alltag mit Gleichaltrigen. Deutschunterricht und Berufsvorbereitung müssen schnell und professionell angeboten werden. Für 15- und 16-jährige kann das auch die Polytechnische Schule (PTS) leisten, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen – etwa durch zeitlich begrenzte Ausnahmebestimmungen – geschaffen und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen.
Derzeit stehen viele jugendliche Flüchtlinge vor verschlossenen Türen. Der Besuch eines 10. oder 11. Schuljahres in der PTS wird ihnen verwehrt, obwohl sie in vielen Schulen willkommen wären. Manche von ihnen haben die ersten Schulwochen noch als SchülerInnen im Klassenzimmer verbracht, müssen im Herbst aber die Schulen verlassen. Wer nicht mehr im Pflichtschulalter ist, darf nach derzeitiger Rechtslage nicht an eine PTS aufgenommen werden. Für sie/ihn sind im Finanzausgleich keine Budgetmittel vorgesehen.
In der Steiermark hat der Landesschulrat in der akuten Notsituation Flüchtlinge im nicht mehr schulpflichtigen Alter in Polytechnischen Schulen/PTS aufgenommen. Bund/BMBF sollen diese humane, formalrechtlich nicht zulässige Mehrausgabe des Amts der Landesregierung finanzieren. Über 50 außerordentliche SchülerInnen sollen nun die Schule verlassen, die Meldung beim Landesschulamt hat bis 23.Oktober, 12 Uhr zu erfolgen. Bis zu 9 Lehrer- Innendienstposten sollen eingespart werden.
Unabhängige GewerkschafterInnen der ÖLI und PersonalvertreterInnen sind noch vor Ablauf dieser Frist aktiv geworden, haben mit dem BMBF-Ministerinnen- Büro und der Flüchtlingskoordinatorin Terezija Stoisits Kontakt aufgenommen. Stand am 22.Oktober: Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 1. Dezember aufgeschoben, bis dahin sollen Alternativen für die Jugendlichen vorliegen und die Ausschulung wird erst beim Übertritt in die neue, rechtlich und finanziell gesicherte Ausbildungseinrichtung erfolgen. In diesem Fall wird sich voraussichtlich eine
NGO in Kooperation mit der betroffenen PTS und unter Mitverwendung der an der PTS tätigen PädagogInnen um den weiteren Bildungsweg der Jugendlichen kümmern. Die budgetär derzeit nicht abgedeckte Arbeit der Schule könnte über die NGO, die Mittel aus der Flüchtlingsförderung bekommt, weiter finanziert werden.
Ob den betroffenen KollegInnen Teilzeitarbeit und die Kompensation des Einkommensverlustes durch Teilbeschäftigung bei der NGO angeboten wird oder ob sie als Vollbeschäftigte von der NGO „mitverwendet“ werden, die diese Mitverwendungen dem LSR bzw. BMBF rückerstattet, ist derzeit unklar.

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